Die Veranstaltung bietet Input und Basisinformationen zu Geschlechtervielfalt (Trans*/Inter*/Nicht Binär) mit Schwerpunkt auf Intergeschlechtlichkeit sowie zum Umgang mit Geschlechtervielfalt in der Arbeitswelt.
Die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern ist eine gesellschaftlich anerkannte Realität, die sich mittlerweile auch in der Rechtsprechung niedergeschlagen hat. Mit einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2018 (G77/2018-9) wurde festgehalten, dass intergeschlechtliche Menschen ein Recht auf eine ihrer geschlechtlichen Identität entsprechende Bezeichnung im Personenstandsregister haben. Der Verfassungsgerichtshof hielt fest, dass der Begriff „Geschlecht“ nicht bloß „männlich“ und „weiblich“ umfasst, sondern auch andere Geschlechtsidentitäten. Dennoch sind inter*, trans* und nicht-binäre Personen im Alltag noch häufig mit Hürden und Diskriminierung konfrontiert. Wir alle können dazu beitragen (und müssen dies spätestens seit der richtungsweisenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs unter Umständen auch), die noch immer vorherrschenden binären Systeme zu öffnen. Eine Schlüsselrolle kommt hier Unternehmen zu – als Arbeitgeber*innen und Dienstleistungsanbieter*innen prägen sie die Lebensrealität von uns allen und können so einen wertvollen Beitrag zu einer geschlechterinklusiven Gesellschaft leisten.
Ziele des Workshops sind insbesondere die Vermittlung eines soliden Basiswissens zu Geschlechtervielfalt, die Schaffung eines Bewusstseins für diesbezüglich diskriminierungssensible Bereiche sowie die Vermittlung von Ansätzen für Geschlechtervielfalt in Unternehmen anhand eines Unternehmensleitfaden für die Zusammenarbeit mit inter*, trans* und nicht-binären Mitarbeitenden und Kund*innen. Der Workshop setzte sich zusammen aus fachlichem Input und interaktiven Elementen.
Dieser Workshop ist für Arbeitgeber*innen, Arbeitskolleg*innen, Führungskräfte, Gleichbehandlungsbeauftragte und weitere am Thema Interessierte.