Wenn Sie schon immer ein Kunstwerk einer Künstlerin oder eines Künstlers aus Tirol oder Österreich auf Zeit bei sich in der Wohnung haben wollten, dann sind Sie bei der Artothek des Landes Tirol richtig.
Artothek des Landes Tirol
Das Land fördert seit Jahren Künstlerinnen und Künstler und hat so im Laufe der Zeit eine umfangreiche, hochkarätige Sammlung aufgebaut. Einen kleinen Teil seiner Kunstschätze stellt es nun interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Gegen Vorlage eines gültigen Meldescheins und Entrichtung der Leihgebühr können Sie einmal im Jahr für jeweils zwölf Monate ein Kunstwerk unter dem angegebenen Kontakt reservieren.
Gebühr: € 100 pro Werk für 12 Monate (Ausleihe von maximal 2 Werken gleichzeitig möglich)
Kontakt: artothek@tiroler-landesmuseen.at

Zeitplan 2026/2027
Reservierung: Bis 19.6.2026
Abholung der Werke: 20.7. – 24.7.2026
Rückgabe der Werke: 19.7. – 23.7.2027; 26.07. – 30.7.2027
Ort: Sammlungs- und Forschungszentrum der Tiroler Landesmuseen, Krajnc-Str. 1, 6060 Hall i. Tirol
Bei der Reservierung eines Kunstwerkes erhalten Sie weitere Informationen zur Abholung im Sammlungs- und Forschungszentrum der Tiroler Landesmuseen sowie die Bankverbindung für die Überweisung der Leihgebühr. Bei der Abholung müssen ein Meldeschein, ein Ausweis und der Nachweis über die Bezahlung der Leihgebühr mitgebracht werden.
Sie erhalten einen Leitfaden zum Umgang mit dem Kunstwerk, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Leihschein. Gegen Unterschrift dieser Dokumente können Sie das Werk mit nach Hause nehmen und sich ein Jahr daran erfreuen.
Terminvereinbarung zur Abholung und Rückgabe der Kunstwerke erforderlich
- Leitfaden zum Umgang mit Gemälden der Artothek
Die Leihgegenstände dürfen nur in den meldebestätigten und vereinbarten Räumen des Leihnehmers/ der Leihnehmerin aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Leihnehmer/die Leihnehmerin ist verpflichtet, die Gemälde und sonstiges Zubehör sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen.Wenn Sie sich für ein Kunstwerk entschieden haben und es mit nach Hause nehmen, gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie beachten müssen:
- Alle Leihgegenstände müssen vor Schäden durch unsachgemäßes Angreifen, Hängen, Lagern, Verpacken und Transportieren bewahrt werden.
- Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten entstehen, sind nicht durch die Versicherung gedeckt.
- Für den Transport werden Gemälde von der Artothek fachgerecht mit Tyvek® und Luftpolsterfolie verpackt. Während sich das Kunstwerk bei Ihnen befindet, sollte das Verpackungsmaterial an einem trockenen und sauberen Ort aufbewahrt werden.
Die Originalverpackung muss beim Rücktransport wiederverwendet werden (zuerst Tyvek®, dann Luftpolsterfolie!) - Der Transport der Leihgegenstände darf ausschließlich in Ihrem eigenen PKW oder behutsam und vorsichtig in öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Gemälde nicht am Autodach oder in einem offenen Anhänger transportiert werden dürfen.
Bei der Fixierung der Kunstwerke im Auto bitte keine Gurte verwenden, die festangezogen das Kunstwerk beschädigen können. - Um keine Fingerabdrücke an Zierrahmen oder Gemälderändern zu hinterlassen, ist das Anziehen der Handschuhe, die von der Artothek zur Verfügung gestellt werden, unbedingt notwendig.
- Bitte tragen Sie die Leihgegenstände nicht an der oberen Rahmenleiste, da sich diese durch das Eigengewicht des Bildes lösen kann, sondern an den beiden vertikalen Leisten, wobei die Bildvorderseite zu Ihnen zeigt.
- Ausgeliehene Kunstwerke dürfen nicht aus den Rahmen genommen werden. Auch die Aufhängevorrichtungen dürfen nicht verändert werden.
- Haben Sie zu Hause einen Platz für Ihr Kunstwerk gefunden, beleuchten Sie es bitte nur indirekt und vermeiden Sie direktes Sonnenlicht, um ein Ausbleichen der Kunstwerke zu verhindern.
- Die Leihgegenstände dürfen aus konservatorischen Gründen nur in rauchfreien Räumen aufgehängt werden.
- Im Falle eines Umzugs o. Ä. muss das Gemälde unverzüglich retourniert werden.
Ein Standortwechsel des Kunstwerks ist nicht erlaubt. - Die Restaurierung und Konservierung der Kunstwerke erfolgt ausschließlich durch fachkundige Restauratorinnen und Restauratoren der Tiroler Landesmuseen-Betriebsgesellschaft m.b.H.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Artothek
- § 1 Leihvoraussetzungen, Benutzergruppen: Zur Benutzung der Artothek ist jeder/jede berechtigt, der/die volljährig ist, den Hauptwohnsitz in Tirol hat und über einen gültigen Pass oder Personalausweis sowie eine aktuelle Meldebescheinigung verfügt.
Bei Minderjährigen müssen die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter mit unterzeichnen und sich gleichzeitig schriftlich bereit erklären, alle aus dem Leihvertrag entstehenden Verpflichtungen zu übernehmen.
Auch juristische Personen mit Sitz in Tirol sind zur Benutzung der Artothek berechtigt, wenn entsprechende Unterlagen vorliegen. - § 2 Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung: Einmal jährlich werden ca. 100 Leihgegenstände auf der Website der Tiroler Landesmuseen unter www.tiroler-landesmuseen.at/artothek veröffentlicht. Innerhalb von einem Monat können die dort angebotenen Werke unter der angegebenen E-Mail-Adresse (artothek@tiroler-landesmuseen.at) reserviert werden. Mit der Reservierung akzeptiert der Leihnehmer/ die Leihnehmerin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Artothek.
Hat der Leihnehmer/die Leihnehmerin ein Kunstwerk bestellt, so wird ein Zeitraum vorgegeben (KW 30), in dem er/sie das Kunstwerk abholen kann. Zum Abholen des Kunstwerkes hat der Leihnehmer/die Leihnehmerin die gültige Meldebestätigung und einen Personalausweis sowie den Nachweis über die Bezahlung der Leihgebühr mitzubringen – insofern diese Dokumente nicht bereits per Mail eingereicht wurden.
Mit dem unterschriebenen Leihschein und gegen Entrichtung der jeweils aktuellen Leihgebühr können maximal zwei Kunstwerke für die exakte Dauer von 12 Monaten entliehen werden.
In der Leihgebühr (€ 100,- pro Werk) ist eine Versicherungsprämie enthalten; diese Versicherung umfasst nicht die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Weitergabe der Kunstwerke an Dritte ist unzulässig. - § 3 Behandlung der ausgeliehenen Kunstwerke und Haftung: Der Leihnehmer/die Leihnehmerin ist verpflichtet, die empfangenen Leihgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschmutzung, Beschädigung und sonstigen Veränderungen zu bewahren.
Der Leihnehmer/die Leihnehmerin hat dem schriftlichen Leitfaden der Artothek Folge zu leisten.
Der Transport der Leihgegenstände erfolgt unter Bedachtnahme dieses schriftlichen Leitfadens der Tiroler Landesmuseen durch den Leihnehmer/die Leihnehmerin im eigenen PKW.
Erkennbare Mängel des Leihgegenstandes werden bei Abholung und Rückgabe auf einem Zustandsprotokoll vermerkt, welches vom Leihnehmer/von der Leihnehmerin sowie der Leihgeberin unterzeichnet wird.
Verlust und Veränderung der Leihgegenstände sind unverzüglich bei der Leihgeberin anzuzeigen.
Beschädigungen dürfen nicht selbstständig behoben werden.
Der Leihnehmer/die Leihnehmerin ist zum Schadensersatz verpflichtet, es sei denn, er/sie kann nachweisen, dass ihn/sie kein Verschulden trifft. Die Schadenshöhe orientiert sich am Versicherungswert des Kunstwerks.
Ausgeliehene Kunstwerke dürfen nicht – auch nicht zeitweise – umgehängt oder aus den Rahmen entfernt und die vorhandenen Aufhängevorrichtungen nicht verändert werden.
Die Leihgegenstände dürfen nicht extrem hellem Licht (direkte Sonnenbestrahlung, starkes Kunstlicht), großen Temperaturschwankungen (im Außenbereich, auf dem Dachboden, im Keller, in der Garage, über einer Heizung etc.), großer Feuchtigkeit (Bad, Toiletten, Küche etc.) oder Trockenheit ausgesetzt werden. Die ausgeliehenen Leihgegenstände dürfen ausnahmslos nur in den meldebestätigten und vereinbarten Räumen des Leihnehmers/der Leihnehmerin aufbewahrt werden, die über einen angemessenen Sicherheitsstandard (Verschließbarkeit etc.) verfügen und dem Adressvermerk auf dem Meldezettel entsprechen, welcher der Leihgeberin übergeben wurde. Bei juristischen Personen gilt der Adressvermerk auf den vorgelegten Unterlagen. - § 4 Leihgebühren: Für die Benutzung der Artothek wird eine Gebühr von € 100,- pro Werk erhoben.
Die gesamte Leihgebühr ist spätestens zwei Wochen vor dem Ausleihtermin auf das angegebene Konto zu entrichten.
Die Artothek ist berechtigt, die Rückgabe von Kunstwerken kostenpflichtig anzumahnen. - § 5 Rückgabe, Säumnisgebühr, Einziehung: Die Rückgabe erfolgt nach 12 Monaten (zzgl. Bearbeitungszeit) in der KW 29 und KW 30.
Werden die jeweiligen Leihgegenstände nicht bis zum vereinbarten Rückgabedatum zurückgegeben, so ist eine Säumnisgebühr entsprechend der Leihgebühr zu entrichten. Diese Säumnisgebühr wird bereits für den ersten Tag der Fristüberziehung erhoben, unabhängig davon, ob die Rückgabe des Leihgegenstandes schriftlich angemahnt wurde.
Werden die ausgeliehenen Kunstwerke nicht fristgerecht zurückgegeben, ist die Artothek nach zweimaliger erfolgloser Mahnung berechtigt, diese Kunstwerke als verloren zu betrachten und dafür einen Wertersatz zu fordern. Als Grundlage für die Höhe des Wertersatzes dient der Anschaffungswert bzw. in Einzelfällen der Verkehrswert des Kunstgegenstandes.
Die Artothek ist berechtigt, bei strittigen Fällen einen Gutachter anzufordern. - § 6 Herstellung von Fotos und Fotokopien: Die Herstellung von Fotos und Fotokopien, insbesondere zur Vervielfältigung und Verbreitung der Leihgegenstände stellt eine Rechtsverletzung dar und ist nicht gestattet.
- § 7 Benutzungsausschluss: Benutzerinnen und Benutzer, die gegen diese Satzung oder die Gebührensatzung verstoßen werden zeitweise oder auf Dauer von der Benutzung der Artothek ausgeschlossen.
- § 8 Änderungen dieser Bedingungen: Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden vor Wirksamwerden durch E-Mail in Textform mitgeteilt. In einem solchen Fall können Sie Ihre Ausleihe kostenfrei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen kündigen. Sofern der Leihnehmer/ die Leihnehmerin nicht innerhalb eines Monats nach Anzeige der Änderungen kündigt, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Möglichkeit der Kündigung wird die Artothek den Leihnehmer/ die Leihnehmerin ausdrücklich hinweisen.
- § 1 Leihvoraussetzungen, Benutzergruppen: Zur Benutzung der Artothek ist jeder/jede berechtigt, der/die volljährig ist, den Hauptwohnsitz in Tirol hat und über einen gültigen Pass oder Personalausweis sowie eine aktuelle Meldebescheinigung verfügt.

